MEDIATION & AUßERGERICHTLICHE KONFLIKTREGELUNG

Mediation und außergerichtliche Konfliktregelung streben eine faire Lösung für alle Beteiligten an

Im Mediationsverfahren werden wir Sie unterstützen, im Bewusstsein der für Sie entscheidungserheblichen Umstände einen wechselseitig interessengerechte, faire Vereinbarung zu erarbeiten. Konfliktlösung statt kostspieliger Rechtsstreitigkeiten und persönlicher Verletzungen.

Die von Ihnen selbst verantwortete Lösung setzt voraus, dass Sie umfassend informiert sind.  Die Offenlegung aller entscheidungsrelevanten Daten, soweit möglich durch die Vorlage der entsprechenden Belege und Dokumente, ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Mediation. Alle Beteiligten verpflichten sich, die Daten vertraulich zu behandeln.

Mediationzielt auf eine gerechte Vereinbarung ab

Dies schließt die Kenntnis der Rechtslage nicht aus, sondern bedingt sie. Die Fachanwälte der Anwaltskanzlei Dr. Kellermann-Körber sind Experten für schwierige Rechtsfragen und setzen ihre Fachkompetenz gezielt für Sie ein. Wenngleich die gesetzliche Gerechtigkeit häufig nicht Ihrer persönlichen Gerechtigkeit entspricht, gibt Ihnen die Information und das Fachwissen doch Gelegenheit, Ihre Auffassung und Ansichten im Sinne einer Fairness-Kontrolle zu überprüfen. Letztlich muss die gefundene Vereinbarung aber Ihrem Gerechtigkeitsempfinden und Ihren persönlichen Interessen entsprechen. 

Nah am Mandanten

Die Lösung wird Schritt für Schritt gemeinsam mit Ihnen erarbeitet. Teilergebnisse sind ihrem Wesen entsprechend vorläufig. Die Vereinbarung gewinnt erst mit der gemeinsamen Unterzeichnung Rechtsverbindlichkeit. Zusätzlich kann eine notarielle Beurkundung von Nöten sein.

Seit 1. September 2017 ist eine Verordnung in Kraft, wonach Mediatoren mit besonderen Qualifikationen sich „zertifizierte(r) Mediator/in“ bezeichnen dürfen.  Diese Zertifizierung gewährleistet Ihnen als Mandanten eine professionelle Mediation mit hohen Erfolgschancen bei einer einverständlichen außergerichtlichen Regelung.

Unser Honorar vereinbaren wir in der Regel auf Stundenbasis. Wenn ein Vertragsentwurf gefertigt werden soll, wird dieser nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet.

 

Zuständige Fachanwältinnen für Mediation:

  • Dr. Karin Kellermann-Körber, zertifizierte Mediatorin BAFM
  • Iris Kellermann-Gulde, zertifizierte Mediatorin BAFM
  • Sara Krüger