ARBEITS- UND WIRTSCHAFTSRECHT

Das Arbeits- und Wirtschaftsrecht stellt Unternehmer und Beschäftigte mit komplizierten gesetzlichen Regelungen und immer differenzierterer Rechtsprechung vor komplexe und schwierige Fragen.

 

Wirtschaftsrecht - wir setzen uns für Sie ein

 

Die Anwaltskanzlei Dr. Kellermann & Körber berät und vertritt ihre Mandanten bei allen Fragen des modernen wirtschaftlichen Handelns: Vor allem in den Bereichen des Vertragsrechts, der Vertragsgestaltung einschließlich allgemeiner Geschäftsbedingungen, des Rechts der Personengesellschaften und des GmbH-Rechts, des Handels- und Handelsvertreterrechts. Wir unterstützen unsere Mandantschaft bei der rechtlich abgesicherten Optimierung der Geschäftsprozesse, bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen und sorgen für die Durchsetzung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Für die außergerichtliche Konfliktlösung bieten wir das spezielle Verfahren der Wirtschaftsmediation an.


Unsere Mandanten sind sowohl Unternehmer/Arbeitgeber, Geschäftsführer und leitende Angestellte, als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte.

 

Arbeitsrecht - wir reagieren schnell

 

Wir beraten und vertreten Sie ebenfalls im Arbeitsrecht. Insbesondere bei Themen wie Kündigungsschutz, Gestaltung von Aufhebungsverträgen, Geltend­machung von Entgeltforderungen, Durchsetzung von Ansprüchen auf Erteilung von Arbeitszeugnissen oder Abmahnungen. Bei arbeitsrechtlichen Sachverhalten müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeit­geber oft sehr kurzfristig reagieren. Deshalb erhalten Sie in unserer Kanzlei bei arbeitsrechtlichen Problemen kurzfristig einen Termin. Im Gespräch und mit Hilfe der notwendigen Unterlagen können wir so gemeinsam mit Ihnen bereits zu Beginn eine Strategie zur bestmöglichen Lösung Ihres Problems entwickeln.


Wir vertreten Ihre Interessen bei der Gestaltung, Anpassung und Beendigung von Arbeitsverträgen ebenso wie bei Fragen der Betriebsverfassung. In Verhandlungen der Betriebsparteien erarbeiten wir Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne.


Wir vertreten unsere Mandanten vor allen Gerichten und Einigungsstellen.

 

Zuständig:

 

  • Thomas Wacker, Rechtsanwalt