FAMILIENRECHT

Seit Jahrzehnten steht die Anwaltskanzlei Dr. Kellermann & Körber einer anspruchsvollen Klientel im Familien- und Erbrecht zur Verfügung. Wir beraten und vertreten unsere Klienten vor allen Gerichten. In vielen Fällen werden gerichtliche Auseinandersetzungen einem komplexen Problemkreis nicht gerecht.

Außergerichtliche Konfliktlösung im Familienrecht

Hier bietet die Kanzlei Mediation als alternativen Weg zur außergerichtlichen Konfliktlösung an. Als eine der ersten Kanzleien in Deutschland haben wir bereits 1994 dieses Angebot in unser Tätigkeitsfeld aufgenommen. Die Anwälte der Kanzlei haben sich ergänzend zur juristischen Qualifikation besondere Kenntnisse in der außergerichtlichen Konfliktregelung erworben.

Mediation hat das Ziel, Konflikte einer von allen Beteiligten getragenen Lösung zuzuführen. Sie ist ein Weg, zur eigenen Handlungs- und Entscheidungsfreiheit zu finden und kann zermürbende Auseinandersetzungen und lange Gerichtsverfahren vermeiden.

Im Rahmen der Mediation arbeiten wir mit dem Stuttgarter Institut für Systemische Therapie, Beratung und Supervision e.V. zusammen. Darüber hinaus stehen wir als Referenten für Volkshochschulen, Familienbildungsstätten und andere Einrichtungen zur Verfügung.

Beratung im Familienrecht - umfassend und kompetent

Ziel der Kanzlei ist es, umfassend zu beraten und alle Schnittstellen des Familien- und Erbrechts mit anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem famlienbezogenen Steuerrecht oder dem Gesellschaftsrecht mit Nachfolgeklauseln oder Familiengesellschaften zu beachten.

Zur umfassenden Beratung gehört aber neben der rechtlichen Kompetenz auch die psychosoziale Komponente, insbesondere bei Konflikten innerhalb von Familien. Die Schulung unserer Mediatoren und die jahrzehntelange Erfahrung garantieren die notwendige Sensibilität.

Probleme in der Familie - Wir finden die passende Lösung für Sie

Die Fachanwälte derAnwaltskanzlei Dr. Kellermann-Körber & Kollegen beraten Sie individuell in familienrechtlichen Belangen und finden individuelle Lösungen für Sie bei:

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Rechtlicher Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennung und  Scheidung
  • Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche, wie z. B. Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Gesamtschuldnerausgleich
  • Regelung der Hausratsverteilung, des Umgangs- und Sorgerechts
  • Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Gestaltung familiengesellschaftsrechtlicher Verträge oder von Unternehmensbeteiligungen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge (Familienpool)
  • Beratung und Vertretung bei Fragen zur Abstammung und Adoption

 Vorträge halten wir zu folgenden Themen:

  • Folgen bei Trennung und Scheidung
  • Elternunterhalt
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Zuständige Fachanwälte im Bereich Familienrecht:

  • Dr. Karin Kellermann-Körber
  • Iris Kellermann-Gulde
  • Thomas Wacker
  • Sara Krüger

Tätigkeitsschwerpunkt Opferschutz:

  • Sara Krüger