STRAF- UND VERKEHRSRECHT

Strafrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht - nutzen Sie Expertenwissen

 

Wir beraten und verteidigen Sie bundesweit in sämtlichen Stadien des Straf­verfahrens und im Ordnungswidrigkeitenrecht. Gerade im Bereich des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts ist es wichtig, frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten. Nur so kann auf Augenhöhe mit der zuständigen Ermittlungsbehörde verhandelt werden. Das hat zur Folge, dass die Chancen für eine erfolgreiche Ver­teidigung besser sind und sich oftmals eine belastende, möglicherweise existenz­vernichtende Gerichtsverhandlung vermeiden lässt. Aber auch wenn bereits Anklage erhoben wurde, übernimmt die Anwaltskanzlei Dr. Kellermann-Körber & Kollegen selbstverständlich Ihre Verteidigung in der Hauptverhandlung, egal ob vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Dies gilt natürlich auch bei Ordnungswidrigkeitenverfahren, d.h. bei Abgabe von Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Verwaltungsbehörde an das zuständige Amtsgericht.

 

Verkehrsrecht - Problemen frühzeitig begegnen

 

Wir beraten und vertreten Sie bei Problemen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere beraten und vertreten wir Sie im Verkehrs­

unfallrecht. Nur durch das frühzeitige Einschalten eines Rechtsanwalts können Sie Ihre nach einem Verkehrsunfall bestehenden Ansprüche gezielt und vollumfänglich wahrnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass Ihr Anspruchsgegner in der Regel eine Haftpflicht­versicherung ist, die sich ständig mit Schadensfällen befasst. Ihr Anspruchsgegner ist insoweit „Schadensregulierungsprofi". Nur wenn Sie selbst ebenfalls einen Profi an Ihrer Seite haben, ist sichergestellt, dass Schadenspositionen nicht gekürzt werden oder bestehende Ansprüche nicht geltend gemacht bzw. konsequent weiterverfolgt und durchgesetzt werden. Ihr Vorteil ist, dass Sie als Unfallgeschädigter, der keinen Verursachungsbeitrag zum Unfall geleistet hat, Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts hat. Das bedeutet im konkreten Fall, Sie müssen keine Rechtsanwaltskosten übernehmen, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.

 

Zuständig:

 

  • Thomas Wacker, Rechtsanwalt

 

In besonders schweren Fällen bietet die Anwaltskanzlei Dr. Kellermann-Körber & Kollegen auch Opferschutz für Betroffene an. Sprechen Sie uns an.  

 

Zuständig:

 

  • Sara Krüger, Schwerpunkt Opferschutz